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        <article-title>Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen – Herausforderungen antiziganismuskritischer Bildung in Zeiten Gesellschaftlicher Regression</article-title>
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<p id="vqsog-d3274d57">
<bold>Zusammenfassung.</bold>
Der Beitrag beleuchtet die Herausforderungen antiziganismuskritischer Bildungsarbeit in Zeiten gesellschaftlicher Regression. Ausgangspunkt ist die Diagnose einer „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen“: Während rassismus- und antiziganismuskritische Wissensbestände ausgebaut wurden, nehmen zugleich gesellschaftliche Entsolidarisierung und menschenfeindliche Ideologien zu. Antiziganismus wird dabei als strukturell in moderne Gesellschaften eingelassenes Herrschaftsverhältnis verstanden. Der Beitrag diskutiert zwei zentrale Herausforderungen antiziganismuskritischer Bildung: die Vermittlung historischer und gegenwartsbezogener gesellschaftlicher Zusammenhänge sowie die kritische Reflexion institutioneller Ausschlüsse in Bildung und Wissenschaft. Im Mittelpunkt steht der Begriff des institutionellen Antiziganismus als soziologische Analyseperspektive, die Diskriminierung nicht primär als individuelles Vorurteil, sondern als organisationsförmig vermittelten sozialen Prozess begreift. Abschließend plädiert der Beitrag für eine antiziganismuskritische Bildungspraxis, die Sensibilisierung mit strukturellen Veränderungsprozessen verbindet.
</p>
<p id="vqsog-f3ce9421">
<bold>Stichwörter:</bold>
Antiziganismus, Soziologie, Diskriminierung, Politische Bildung, Racial Profiling, Institutioneller Rassismus
</p>
</sec>
<sec id="p-bf309187-d395-4b39-8c87-79e2f2e1d356" sec-type="chapter">
<title>1. Einleitung &amp; Vorbemerkung </title>
<p id="a22e21c2-ab1c-4352-8cdd-b5242389dbfd">
„In den vergangenen Jahren“, so heißt es in der Einladung zum Bundeskongress des Kompetenznetzwerks Antiziganismus im Juni 2024,
<xref ref-type="fn" rid="aeec93d0-00eb-4d24-a419-767a92766d2f">1</xref>
„wurde viel bewegt in der Arbeit gegen Antiziganismus.“ In der Tat, es wurde viel bewegt, und zugleich ist so einiges in Bewegung geraten. Doch vielmehr scheint auch sehr Grundlegendes ins Wanken geraten zu sein. Bewegungen, die niemals völlig verschwunden oder verstummt waren, finden einen geradezu unheimlichen Auftrieb, gewinnen immer mehr Oberwasser und bestimmen die zu Echokammern der sozialen Medien regredierte Öffentlichkeit. Diese schrittweise Landnahme wurde uns mit den europaweiten Wahlerfolgen extrem rechter und neo-faschistischer Parteien – zumal einer völkischen Partei im postnazistischen Deutschland – eindrücklich vor Augen geführt.
</p>
<p id="abb1ebac-8752-4568-9582-d2bda9313b2e">
Es ist daher wahrlich keine bedeutungslose Floskel, wenn in der Einladung zum Bundeskongress auf die „großen Herausforderungen“ verwiesen wurde, vor denen ein an emanzipatorischen Idealen orientiertes Engagement in Politik, Zivilgesellschaft und Forschung heute steht. Wir sind heute auf eine sehr grundlegende Weise mit dem Widerspruch einer sich verschärfenden Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen konfrontiert. Während auf der einen Seite viel erreicht wurde, rassismus- und antiziganismuskritische Wissensbestände
<xref ref-type="fn" rid="a7f6233f-a617-42dd-afdf-69187a60d156">2</xref>
vertieft wurden und immer weitere Kreise gezogen haben, werden wir andererseits mit einem „unerledigten Erbe der Geschichte“, einem „Prozess anwachsender Antagonismen“ und der Produktion „neuer Formen der Ungleichheit“, der „Entzweiung“ und „Gewalt“
<xref ref-type="fn" rid="d963ea0e-fbb9-44cf-9f92-a97177d726c6">3</xref>
, ja, der Barbarei konfrontiert. Ich meine also diesen Widerspruch – diese Dissonanz und Zerrissenheit –, wenn ich sage, dass wir heute auf eine sehr grundlegende Weise vor der Herausforderung einer sich zuspitzenden Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen stehen.
</p>
<p id="a9ff5129-6b03-45a3-9df9-f21501d15441">
Rassismus, Antiziganismus oder Antisemitismus sind keine atavistischen Rückfälle, rudimentären Überbleibsel oder „Merkzeichen einer zurückgebliebenen Kultur“
<xref ref-type="fn" rid="b63a3d5d-21e8-471a-a2d7-c82a4f8a8513">4</xref>
. All diese Ismen sind nicht einfach bloße, aus der Zeit gefallene Anomalien – sie sind vielmehr selbst Produkte der Moderne und damit
<italic>auch</italic>
unserer heutigen Gesellschaft. Um es vorsichtig auszudrücken: Es ist kein Zufall, dass die Moderne – im Zeichen eines unvollendeten Universalismus und unvollendeter Gleichheits- und Freiheitspostulate – nicht einfach nur
<italic>eine</italic>
„Zeit der Ismen“, sondern, dass in ihr „die Ismen-Bildung“ überhaupt „erst so recht in Mode“
<xref ref-type="fn" rid="ad3ba821-78ab-4709-a825-c3c0ca34cd39">5</xref>
gekommen ist.
</p>
<p id="a01c15a4-fee5-4cfb-ab6c-6920e4c67e51">
Der Philosoph Ernst Bloch hat Deutschland, „dem bis 1918 keine bürgerliche Revolution gelang“, als „das klassische Land der Ungleichzeitigkeit“
<xref ref-type="fn" rid="e2cee533-183c-4d26-aaa3-d623250e600c">6</xref>
beschrieben – und den Aufstieg des Faschismus unter dem Eindruck seiner zeitgenössischen Erfahrung als eine fortwährende „Explosion des Ungleichzeitigen“
<xref ref-type="fn" rid="a48cdfed-f152-4004-9947-06a6f598f72c">7</xref>
interpretiert. Wie die Geschichte uns lehrt, war der Faschismus und spezifisch der Nationalsozialismus offenkundig in der Lage, die Widersprüche und Krisenherde des gesellschaftlichen Lebens für die Durchsetzung und Verwirklichung seines antiemanzipatorischen und menschenfeindlichen Programms in den Dienst zu nehmen und durch ideologische „Schiefheilungen“ (Sigmund Freud) zu bewirtschaften – wohlgemerkt ohne ernsthaft „Abschied von den ungleichzeitigen Dingen“
<xref ref-type="fn" rid="afee1115-bb21-460a-a8f5-26c379fc2c95">8</xref>
zu nehmen.
</p>
<p id="ae4d9c21-4371-4157-9b02-5149e7debc15">
Das „kollektive Unglück“, so fasst Oskar Negt diesbezüglich die unbequeme historische Erfahrung zusammen, bildet „sich im ‚normalen‘ Milieu einer Gesellschaft aus, in der zunächst nichts auf das hinzudeuten scheint, was am Ende mit dem Begriff Katastrophe angemessen beschrieben wäre.“ Hieran anknüpfend begreift er es daher als eine „zentrale Aufgabe politischer Bildung“, diese gesellschaftliche ‚Normalität‘ immer wieder aufs Neue daraufhin „zu überprüfen, wie hier und heute die Weichen gestellt werden“, die „das Ganze zu zerstören drohen“.
<xref ref-type="fn" rid="a616d0ea-60fe-48ad-bad3-9d7d52207634">9</xref>
</p>
</sec>
<sec id="p-a06804cd-b534-48e4-bfee-0e594130990f" sec-type="chapter">
<title>2. „Viel erreicht, noch mehr zu tun…“ – zwei Herausforderungenantiziganismuskritischer Bildungspraxis</title>
<p id="a5fe2f2c-113c-4468-87c9-d9c54bd7224d">Wie sind also diese Herausforderungen zu meistern? Das ist eine große Frage, die uns aber dennoch nicht davon abhalten sollte, sie gemeinsam anzugehen. Dieser Frage möchte ich mich im Folgenden – aus der Perspektive sozialwissenschaftlicher Forschung – annähern und ein paar skizzenhafte Überlegungen, jedoch explizit ohne Anspruch auf Vollständigkeit, darlegen.</p>
<p id="e8797908-3ba0-485a-acd1-fd852e568df5">
Die Sozialwissenschaften sind aufgrund ihres Gegenstandsbereichs stets zugleich in die Konflikte um die legitime Repräsentation der sozialen Welt verstrickt. Das gilt im besonderen Maße auch für Teildisziplinen wie die soziologische Rassismus- und Antiziganismusforschung: Schließlich sind sie mit der Aufdeckung von Mechanismen und Strategien illegitimer Macht, Herrschaft und Gewalt, Ideologien der Ungleichwertigkeit und Praktiken der Abwertung befasst. Die sozialwissenschaftliche Forschung muss sich vor diesem Hintergrund ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein. Und das bedeutet eben auch, dass sie ihren angestammten Wirkungskreis, die „kleine Welt der Akademie“
<xref ref-type="fn" rid="b2947b17-604d-43ab-829f-db0d4d2c5828">10</xref>
verlassen muss; dass sie sich als eine „störende Wissenschaft“
<xref ref-type="fn" rid="cc24ae31-559b-436a-a668-1bbdcb76e2cb">11</xref>
– orientiert an den Regeln und Normen der Wissenschaft – in das Handgemenge politischer Debatten einmischen muss. Ihre gesellschaftliche Aufgabe, so hat es der Soziologe Pierre Bourdieu ausgedrückt, besteht darin, „Wissen in engagiertes Wissen [zu] überführen“, um jene Organisationen und Kräfte zu unterstützen, die sich das Engagement für menschenwürdige Verhältnisse und gegen das Unrecht „auf ihre Fahnen geschrieben haben“
<xref ref-type="fn" rid="b4c629b5-572f-42b9-aac9-8e9d9d2d5ec3">12</xref>
. Dieser emanzipatorische Anspruch bildet auch das normative Fundament der rassismus- und antiziganismuskritischen Bildungspraxis.
</p>
<p id="a874cd35-7d76-4960-9460-9cc9a5086c70">Seit einigen Jahren wird in pädagogischen und politikdidaktischen Fachdebatten verstärkt die Notwendigkeit rassismuskritischer Bildung formuliert. Sofern dies aber mehr sein soll als bloß ein neues Wort, ein neues Etikett für die althergebrachte vorurteilssensibilisierende Bildungspraxis, müssen die unbequemen Befunde der machtkritischen Rassismusforschung auf mehreren Ebenen zum Ausgangspunkt von professioneller Selbstreflexion werden. Für die Kritik rassistischer wie auch antiziganistischer Machtverhältnisse ist die Kritik von Vorurteilen und Stereotypen zwar alles andere als unerheblich – in ihrem Zentrum stehen aber nicht einfach nur Bewusstseinsinhalte oder Einstellungsmuster, sondern Institutionenhandeln, institutionalisierte Entscheidungssysteme und damit verbundene Macht-Ohnmacht-Verhältnisse langer Dauer.</p>
<p id="af6d6679-b003-4fbe-b8bb-1e73e7ae0722">
Eine Bildungspraxis in diesem Sinne steht vor einer doppelten Herausforderung. Dies betrifft
<italic>zunächst</italic>
die kritische Selbstreflexion hinsichtlich didaktisch zu vermittelnder Inhalte, die notwendigerweise ein gewisses Abstraktionsniveau erfordern. Anknüpfend an Oskar Negts Entwurf einer emanzipatorischen politischen Bildung besteht das übergreifende Leitziel darin, gesellschaftliche Zusammenhänge aufzudecken und begreifbar zu machen – sie ist damit im Wesentlichen auf die Vermittlung soziologischer Phantasie und Denkweisen ausgerichtet.
<xref ref-type="fn" rid="f38da47f-511b-46d9-bba3-a00626fa3d35">13</xref>
Negt favorisiert in seiner Konzeption politischer Bildungsprozesse, die er am Beispiel gewerkschaftlicher Arbeiterbildung entwirft – und die meines Erachtens viele Anknüpfungspunkte für eine antiziganismuskritische Bildung in institutionellen Settings bereithält – eine exemplarische Stoffentwicklung, die diesen Stoff adressatenspezifisch vor dem Hintergrund seiner Rückübersetzbarkeit in die sozialen Beziehungen und beruflichen Alltagserfahrungen auswählt. Als didaktische Prinzipien sollten hierbei 1.) die historische
<italic>Gewordenheit</italic>
von gesellschaftlichen Verhältnissen begreifbar gemacht werden und 2.) zugleich berücksichtigt werden, dass stets die
<italic>Gegenwartsbezogenheit</italic>
erhalten bleibt, damit sich nicht der gegenteilige Effekt einstellt und bspw. die Thematisierung von Antiziganismus als Phänomen von Gestern die kritische Reflexion gegenwärtiger Verhältnisse blockiert. Neben Gewordenheit und Gegenwartsbezug sollte 3.) auch die
<italic>Veränderbarkeit</italic>
der gegenwärtigen gesellschaftlichen Zusammenhänge und ihrer Institutionen thematisch aufgegriffen werden.
</p>
<p id="cc08ea6d-c362-4f29-9a63-67a6bda35b54">
Anhand von Minderheitenrechten, so führt es Negt beispielhaft aus, lässt sich ohne größere Probleme die Erfahrung vermitteln, dass erkämpfte und erworbene Rechte stets gefährdet sind. An ihrem Beispiel kann daher „auch gezeigt werden, dass Rechte stets Kompromisse“ und „sämtliche Institutionen Waffenstillstandsbedingungen sind, die eine begrenzte Dauer haben.“ Weil Rechte „unter bestimmten ökonomischen und politischen Machtverhältnissen durch Kampf […] ‚erworben‘“ und „durch eine politische Gesamtordnung […] garantiert“
<xref ref-type="fn" rid="da64bde7-d062-40c0-91c4-11ff243c3c4a">14</xref>
werden, eignen sie sich für die Stoffentwicklung antiziganismuskritischer Bildung in besonderem Maße. Dies auch vor dem Hintergrund – und das ist gleichermaßen ein thematischer Brückenschlag zurück zum Anfang meines Beitrags, – weil in der postnazistischen Gesellschaftskonstellation die demokratischen und rechtsstaatlichen Rechte nicht vom
<italic>Demos</italic>
selbst erkämpft wurden, sondern durch den militärischen Einsatz von Gewaltmitteln, unter einer alliierten Militärverwaltung und bildungspolitischen Maßnahmen der Re-Education durchgesetzt werden mussten.
</p>
<p id="eb5985d1-2ed1-4c07-bf27-1c712ce06dd9">Die für den Antiziganismus relevanten Rechtsverhältnisse und institutionellen Machtpraktiken exemplarisch, in historischer Perspektive, mit Gegenwartsbezug und dann auch noch adressatenspezifisch zu entfalten, um sie als Lernstoff für Bildungsprozesse nutzbar machen zu können – das ist eine große Herausforderung. Eine Herausforderung, die zumal vor dem Problem steht, dass hierfür auch heute noch nur auf einen überschaubaren Kanon an sozialwissenschaftlich und antiziganismuskritisch fundierten Wissensbeständen zurückgegriffen werden kann.</p>
<p id="aacccacb-e9c2-4f59-ad82-80ea219f3fcb">
Eine
<italic>weitere</italic>
Herausforderung, vor der eine antiziganismuskritische Bildungspraxis steht, betrifft die kritische Befragung der Voraussetzungen und Umweltbedingungen ihrer eigenen Organisations- und Partizipationsstrukturen. Ein Grundproblem besteht hierbei nicht zuletzt darin, dass das mehrgliedrige deutsche Bildungssystem – und damit auch die Institution Wissenschaft – durch vielfältige Ausschlüsse, Selektionsroutinen und Formen institutioneller Diskriminierung geprägt ist. Da unter diesen Bedingungen die Partizipation (auch) von Sinti* und Roma* prekär bleibt, bedarf es der aktiven Öffnung von Forschungs-, Akademie- und Bildungsbetrieb, also Maßnahmen der
<italic>affirmative action</italic>
. Diese Herausforderung ist gleichfalls für die institutionalisierte Trägerlandschaft der außerschulischen politischen Bildungsarbeit gegen Antiziganismus von strategischer Bedeutung.
</p>
<p id="a93b7c4c-0b81-4235-876d-d8078b4df9bd">
Analytisch können in Bezug auf das Konzept des institutionellen Rassismus – dies gilt analog hierzu auch für den institutionellen Antiziganismus – eine enge und eine weite Begriffsbestimmung unterschieden werden, wie sie in der soziologischen Forschungsdiskussion über
<italic>direkte</italic>
und
<italic>indirekte</italic>
Formen des institutionellen Rassismus zum Tragen kommt.
<xref ref-type="fn" rid="a8705768-f56a-426d-bdc2-5138ba8c5ad4">15</xref>
</p>
<p id="a3cd0c3b-cee6-4220-a176-5263cc8f21e8">
Von
<italic>direktem</italic>
institutionellen Rassismus kann dann gesprochen werden, wenn eine Institution nicht nur durch extrinsische Faktoren, also durch äußerliche Wirkungszusammenhange, rassifizierte Ungleichheiten produziert und reproduziert, sondern der Rassismus darüberhinausgehend eine intrinsische Eigenschaft dieser Institution darstellt.
<xref ref-type="fn" rid="fb9175ed-44cd-49a4-8ae4-16a75fe3c52f">16</xref>
Für die Beantwortung dieser Frage muss im Einzelnen geklärt werden, inwiefern die konstitutiven Merkmale einer Institution – ihre
<italic>Ziele</italic>
, ihre
<italic>Regeln</italic>
<italic>und Rollen</italic>
sowie die alltägliche
<italic>Anwendung und Ausgestaltung</italic>
dieser Regeln und Rollen – als dezidiert rassistisch einzustufen sind.
<xref ref-type="fn" rid="a9a01700-f1bf-40f3-a3f6-136e04568bbd">17</xref>
Eine Institution ist dann als konstitutiv rassistisch einzuordnen, wenn dies zumindest auf eine dieser Wirklichkeitsausschnitte zutrifft und empirisch nachgewiesen werden kann (bspw. Sklaverei, polizeiliche Sondererfassung, Niederlassungsverbote).
</p>
<p id="ea1fe65d-9b59-4a5d-8b4b-ddbfc7dda3a5">
Von
<italic>indirektem</italic>
institutionellen Rassismus kann dann gesprochen werden, wenn sich eine Institution auf ihren konstitutiven Merkmalsebenen – ihren
<italic>Zielen</italic>
, ihren
<italic>Regeln und Rollen</italic>
sowie deren alltäglicher
<italic>Anwendung und Ausgestaltung</italic>
– zwar durch eine Rationalität formaler Gleichbehandlung auszeichnet, sie aber dennoch diskriminierende
<italic>Outputs</italic>
generiert und Effekte rassistischer Diskriminierung reproduziert. Entscheidend sind hierbei Interaktionseffekte mit extrinsischen (d.h. äußeren) Faktoren. Hierbei lassen sich idealtypisch zwei Formen unterscheiden: die Seiteneffekt- und die
<italic>past-in-present</italic>
-Diskriminierung.
<xref ref-type="fn" rid="aeab1ff1-6172-4329-9693-a1064bfd42ea">18</xref>
Beispiele hierfür sind
<italic>racial profiling</italic>
marginalisierter sozialer Gruppen, insofern polizeiliche Kontrollpraktiken mit einer (vermeintlichen) statistischen Überrepräsentanz bei bestimmten Straftatbeständen oder Deliktsformen begründet werden, oder meritokratische Prinzipien, die den Zugang zum Bildungs- oder Arbeitsmarkt formal neutral regulieren, ohne zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Bildungschancen infolge rassistischer Ausgrenzungsprozesse sozialstrukturell ungleich verteilt sind.
<xref ref-type="fn" rid="ae9dc5bc-dcba-4e7d-8586-93673e16d90a">19</xref>
</p>
<p id="ad45b553-0ffe-4505-a30c-ee94f9d37041">
Diese weite Begriffsbestimmung „steht in der Tradition wirkungsbasierter Modelle vom institutionellen Rassismus“
<xref ref-type="fn" rid="d0825d53-9f7f-4d35-93c5-7433a9e32851">20</xref>
, die immer wieder zum Gegenstand energischer Vorbehalte avancierten. Diese Vorbehalte sind nicht völlig aus der Luft gegriffen und haben durchaus ihre Berechtigung, weil eine rein an Effekten orientierte Bestimmung die Gefahr birgt, jede ungleiche Verteilung vorschnell als „institutionell rassistisch“ zu klassifizieren.
<xref ref-type="fn" rid="adf257e8-4caa-49a1-acae-190167fa2d56">21</xref>
Denn um begründet von institutionellem Rassismus sprechen zu können – also auch dann, wenn eine Institution in ihren konstitutiven Merkmalen
<italic>nicht</italic>
intrinsisch rassistisch ist – ist im Einzelnen der Nachweis notwendig, dass Benachteiligungseffekte formal neutraler Gleichbehandlung mit einer rassistischen Praxis oder Ideologie in anderen gesellschaftlichen Sektoren in einer empirisch zu bestimmenden Beziehung stehen. Zugleich ist ein Teil dieser Vorbehalte als Abwehr zu lesen, insofern der weite, wirkungsbasierte Zugang auch solche Institutionen irritiert, die sich über Neutralität, Professionalität und formale Gleichbehandlung legitimieren – und deren routinisierte Verfahren damit überhaupt erst als rassismuskritisch analysierbar werden.
</p>
<p id="ab02d9b2-2f18-4649-8c3c-7194e60cef6f">
Da formal neutrale Praktiken in Strukturen materieller Ungleichheit eingebettet sind, verweist diese zweite Form des extrinsischen institutionellen Rassismus zudem auf das soziologische Grundproblem der Dualität von Struktur
<xref ref-type="fn" rid="ab1276a8-67df-4978-842f-2049caad6cba">22</xref>
, dass also Struktur zugleich Bedingung als auch Ergebnis sozialen Handelns ist. Dies gilt ebenfalls – um zur zweiten Herausforderung, den Voraussetzungen und Umweltbedingungen der eigenen Organisations- und Partizipationsstrukturen zurückzukommen – für die institutionalisierte Trägerlandschaft der Bildung und Forschung. Auch sie ist von dieser Dualität der Struktur affiziert. Sofern institutionelle Bildungsakteur*innen sich dieser Herausforderung stellen, sind damit jedoch sehr konkrete Chancen für gesellschaftliche Partizipation und nachholende Gerechtigkeit verbunden.
</p>
</sec>
<sec id="p-a4c61fd3-4726-4d0b-8cfa-74b66dfb9785" sec-type="chapter">
<title>3. Der Begriff institutioneller Antiziganismus – eine für die Bildungspraxis notwendige soziologische Analyseperspektive</title>
<p id="adfe1f7c-2028-4a18-bec1-38e1141b9168">
Im Kern verweist der Begriff institutioneller Antiziganismus – analog zum Begriff des institutionellen Rassismus – auf den erklärungsbedürftigen Sachverhalt, wie ideologisch begründeter Antiziganismus in institutionellen Kontexten wirken, operieren und sich reproduzieren kann, selbst wenn die relevanten Akteur*innen (zunächst) keine antiziganistischen Einstellungen hegen bzw. ihren Handlungen keine entsprechenden Handlungsmotivationen und Erwartungshaltungen zugrunde liegen mögen. Das heißt also: Mit diesem Begriff ist – in Abgrenzung zum sozialpsychologischen Erklärungsmodell – eine dezidiert soziologische Analyseperspektive verknüpft, die Antiziganismus gerade nicht auf einen innerpsychischen Vorgang reduziert, sondern vielmehr als einen Prozess sozialer Kooperation begreift. Entsprechend ist hiermit auch eine analytische Abwendung von dem für Organisationszusammenhänge unbrauchbaren psychologischen Axiom verknüpft, dass eine „feste Korrelation von Entscheidung“ oder Motivation „und Handlung“
<xref ref-type="fn" rid="a0e0ed63-9b7e-4dd6-9614-1e27dd2c52d0">23</xref>
bestehe.
</p>
<p id="a45bf1bf-1104-4095-8b73-6fd3ef13cd9c">
Denn im Organisationskontext können Entscheidung und Handlung auseinandertreten: Einer Handlung muss nicht notwendigerweise eine Entscheidung für die jeweilige Handlung vorausgehen. Eine solche „Kausalerklärung des Handelns“ – wonach also „das Handeln auf eine Entscheidung und damit auf eine gute beziehungsweise böse Absicht“
<xref ref-type="fn" rid="a7a0b744-f768-455e-8e2b-1a3ef0d80163">24</xref>
zurückzuführen sei – ist für den Organisationskontext analytisch aus mehreren Gründen unbrauchbar und inadäquat. In arbeitsteiligen, funktional ausdifferenzierten, hierarchisch gegliederten und auf Dauer gestellten Organisationszusammenhängen ist demgegenüber vielmehr die „entgegengesetzte These“ naheliegend, dass – ich wiederhole mich – einer Handlung nicht notwendigerweise eine Entscheidung durch die handelnden Akteur*innen vorausgehen muss. Das heißt also – um es ein bisschen plastischer zu machen –, dass man im Organisationskontext „auch Entscheidungen festlegen kann, die nicht von dem Handelnden selbst, sondern von anderen ausgeführt werden; die nicht sogleich ausgeführt werden, sondern langfristig gelten sollen; die für viele gleich- oder verschiedenartige Handlungen Bedeutung haben sollen, ohne jeweils erneut ausgearbeitet werden zu müssen; […] daß Entscheidungen getroffen werden können, die nur Entscheidungsprämissen für andere Entscheidungen fixieren […].“
<xref ref-type="fn" rid="a9f18f51-dfbc-4c40-a22e-a3ab9a855dcd">25</xref>
</p>
<p id="af16bad6-8eb8-4411-ab36-1b7cdfacaa9d">
Durch diese Sachverhalte wird deutlich, dass sich Verwaltungsapparate und Organisationszusammenhänge auf charakteristische Weise durch eine „Distanz des Entscheidens zum Handeln“
<xref ref-type="fn" rid="bf10f593-e251-41bc-8422-0805ac98f534">26</xref>
auszeichnen. Und in dieser Begebenheit, dass sie also arbeitsteilige und funktional differenzierte Entscheidungs- und Handlungssysteme sind – und eben nicht die bloße Summe vieler Einzelhandlungen –, liegt meines Erachtens der genuin soziologische Problem- und Gegenstandsbereich begründet, für dessen Verständnis wir den Begriff des institutionellen Rassismus bzw. des institutionellen Antiziganismus benötigen.
</p>
</sec>
<sec id="p-a6de95b3-18e9-4826-9c21-f600c4de7de2" sec-type="chapter">
<title>4. Fallbeispiel: Der postnazistische Polizei- und Sicherheitsapparat</title>
<p id="c755de23-58e6-431c-a833-951a83a90f22">
Abschließend möchte ich diese theoretisch-abstrakten Ausführungen an einem Fallbeispiel ein wenig greifbarer machen und in groben Zügen illustrieren. Ich beziehe mich hierfür auf den nachkriegsdeutschen Polizei- und Sicherheitsapparat bzw. den kriminalpolizeilichen Meldedienst und die Verarbeitung sogenannter „personenbezogener Hinweise“ im Polizeilichen Informationssystem INPOL.
<xref ref-type="fn" rid="a2b29bac-6dfe-4cd1-b095-8da3801480d9">27</xref>
</p>
<p id="a231a85a-90ae-4533-85fd-723bd6fcb1ce">
Der kriminalpolizeiliche Meldedienst ist eine Organisationseinheit, so kann es behördeninternen Richtlinien aus den 1960er Jahren entnommen werden, des polizeilichen Informationsaustauschs zum Zwecke der Fahndung nach bekannten und Identifizierung unbekannter Täter*innen zwischen der Kriminalpolizei in Bund und Ländern. Auf Basis einer systematischen Sammlung und des Vergleichs von Daten über „Tatausführungen“, „Arbeitsweisen“, „Verhaltensweisen“ oder „persönlichkeitsgebundenen“ und „sonstigen Merkmalen“ sollen hierbei Rückschlüsse auf „Zusammenhänge hinsichtlich örtlich und zeitlich verschieden gelagerter bisher noch unaufgeklärter Straftaten“
<xref ref-type="fn" rid="cf9e8f8e-b752-4611-9864-6921b6a9ecab">28</xref>
ermittelt werden.
</p>
<p id="a32d2ae7-f1d7-4fa8-bed8-9dea1d14e189">Hierbei wurde innerhalb des Polizeiapparates der 1950er Jahre die Entscheidung getroffen, dass systematisch Informationen zu vermerken sind, inwiefern eine erfasste Person sogenannten „Prototypen bestimmter Rassen/Volksgruppen“ angehöre. Die auf diese Weise gemeldeten Daten fanden im Zuge der Einführung elektronischer Datenverarbeitung im Verlauf der 1970er Jahre – auf Anweisung des BKA – Eingang in das INPOL-Informationssystem. Über mehrere Jahrzehnte erfassten Polizeibeamt*innen dementsprechend ordnungsgemäß personenbezogene Daten, die sie routinemäßig mit Hinweisen auf Basis von Kategorien wie „Zigeuner“, „Zigeunername“, „Landfahrer“ oder „Landfahrerwohnplätze“ annotierten – und selbst wenn sie die behördlichen Entscheidungserwägungen und entsprechenden Debatten der 1950er Jahre nicht kannten, lernten sie so durch den Vollzug ihrer polizeilichen Handlungsroutinen, dass die Polizei- und Sicherheitsbehörden gegenüber der mit diesen Kategorien erfassten Personengruppe ein legitimes Informationsbedürfnis besaßen. Insofern bestimmten die getroffenen Entscheidungen aus den 1950ern mindestens bis in die 1980er Jahre hinein die Handlungsroutinen von Polizist*innen bei der Datenverarbeitung – und zwar unabhängig von deren Entscheidungsmotivationen und individuellen Haltungen. Auf der einen Seite reproduzierten sie Antiziganismus als institutionelles Diskriminierungsverhältnis im Zuge polizeilicher Datenverarbeitung – und andererseits, so ist zumindest begründet zu vermuten, reproduzierte sich auf diese Weise auch die ideologische Projektionsstruktur des Antiziganismus immer wieder aufs Neue.</p>
</sec>
<sec id="p-abe558fa-6545-4027-9267-65b8d3ec764c" sec-type="chapter">
<title>5. Schlussbemerkung</title>
<p id="d3658023-132c-442e-9ee0-89c2a7f2e07e">
Der Begriff des Rassismus, so mahnt uns die Rassismusforscherin Philomena Essed, „ist zu vielschichtig, als daß eine kurze Definition ihn erschöpfend klären könnte“. So viel steht aus soziologischer Perspektive fest: Er ist kein ausschließlich dem individuellen Bewusstsein innewohnender Sachverhalt. Der Rassismus ist vielmehr „eine Ideologie, eine Struktur und ein Prozeß“ und „bedient sich der Regeln, Praktiken und bewußten Wahrnehmungen von Individuen“. Hieraus folgt notwendigerweise, dass die Bekämpfung von Rassismus nicht heißen kann, „gegen Individuen zu kämpfen, sondern den Praktiken und Ideologien entgegenzutreten, durch die der Rassismus in den kulturellen und sozialen Beziehungen sein Wirken entfaltet.“
<xref ref-type="fn" rid="bf05f9da-fad1-4e88-9854-b66f2ed6d4bd">29</xref>
Genau darum muss es gehen und ich hoffe, das ist aus meinen kursorischen Ausführungen auch deutlich geworden: Institutionellem Antiziganismus ist nicht ausschließlich durch Sensibilisierung für Vorurteile, sondern – daran anschließend – nur durch damit verbundene strukturell-organisationale Veränderungsprozesse beizukommen.
</p>
</sec>
<sec id="p-a10db5ba-821e-4299-83d7-b5d1204a7759" sec-type="chapter">
<title>Interessenkonflikte</title>
<p id="d14b8c20-f946-4a25-b529-a5f9cf85ee4b">Der Autor erklärt, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.</p>
</sec>
<sec id="p-aae4ea4b-30ea-44d3-a929-170e8d71fa98" sec-type="bibliography">
<title>Literaturverzeichnis</title>
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<p id="a8fead70-a143-4482-b4d5-148e14e80300">Shelby, Tommie (2016): Dark Ghettos. Injustice, Dissent, and Reform, Cambridge (MA).</p>
<p id="b7a009f7-e3d7-498f-91c1-7b6871a4c8b9">Stender, Wolfram (2023): Rassismuskritik. Eine Einführung, Stuttgart.</p>
<p id="af3158d6-6aa8-4b97-9f76-91d6237a728e">Stephan, Andrej (2011): „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“ – BKA-Kriminalpolitik zwischen beständigen Konzepten, politischer Reform und „Sprachregelungen“, in: Ders., Immanuel Baumann, Herbert Reinke und Patrick Wegner, Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik, Köln, S. 247–322.</p>
</sec>
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<title>References</title>
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</ref>
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<fn-group content-type="footnotes">
<title>Footnotes</title>
<fn id="aeec93d0-00eb-4d24-a419-767a92766d2f">
<label>1</label>
<p> Dieser Text beruht auf einem überarbeiteten und gekürzten Vortragsmanuskript, gehalten auf dem Bundeskongress des Kompetenznetzwerks Antiziganismus „Viel erreicht, noch mehr zu tun: Perspektiven der Bildungsarbeit gegen Antiziganismus“ am 13. Juni 2024 an der Evangelischen Akademie zu Berlin.</p>
</fn>
<fn id="a7f6233f-a617-42dd-afdf-69187a60d156">
<label>2</label>
<p>
Siehe insbesondere die umfangreiche Dokumentation antiziganismuskritischer Wissensbestände durch den Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (2021):
<italic>Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation. Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus</italic>
, Berlin.
</p>
</fn>
<fn id="d963ea0e-fbb9-44cf-9f92-a97177d726c6">
<label>3</label>
<p>
Falko Schmieder (2017): Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen. Zur Kritik und Aktualität einer Denkfigur, in:
<italic>Zeitschrift für kritische Sozialtheorie und Philosophie</italic>
<italic>4(1-2)</italic>
, S. 325–363, hier S. 336.
</p>
</fn>
<fn id="b63a3d5d-21e8-471a-a2d7-c82a4f8a8513">
<label>4</label>
<p>
Friedrich Engels (1977): Über den Antisemitismus. Aus einem Brief nach Wien, in: Karl Marx und Friedrichs Engels,
<italic>Werke</italic>
(MEW), Bd. 22, Berlin, S. 49-51, hier S. 49.
</p>
</fn>
<fn id="ad3ba821-78ab-4709-a825-c3c0ca34cd39">
<label>5</label>
<p>
Friedhelm Kröll (2014):
<italic>Soziologie. Im Labyrinth der Modelle</italic>
, Wien, S. 78.
</p>
</fn>
<fn id="e2cee533-183c-4d26-aaa3-d623250e600c">
<label>6</label>
<p>
Ernst Bloch (1962):
<italic>Erbschaft dieser Zeit</italic>
.
<italic>Erweiterte Ausgabe</italic>
(Gesamtausgabe, Bd. 4), Frankfurt a. M., S. 113.
</p>
</fn>
<fn id="a48cdfed-f152-4004-9947-06a6f598f72c">
<label>7</label>
<p> Ebd., S. 203.</p>
</fn>
<fn id="afee1115-bb21-460a-a8f5-26c379fc2c95">
<label>8</label>
<p> Ebd., S. 204.</p>
</fn>
<fn id="a616d0ea-60fe-48ad-bad3-9d7d52207634">
<label>9</label>
<p>
Oskar Negt (2010):
<italic>Der politische Mensch. Demokratie als Lebensform</italic>
(Schriften, Bd. 4), Göttingen, S. 20 u. 27.
</p>
</fn>
<fn id="b2947b17-604d-43ab-829f-db0d4d2c5828">
<label>10</label>
<p>
Pierre Bourdieu (2001): Für eine engagierte Wissenschaft, in: Ders.,
<italic>Gegenfeuer 2. Für eine europäische soziale Bewegung</italic>
, Konstanz, S. 34–42, hier S. 37.
</p>
</fn>
<fn id="cc24ae31-559b-436a-a668-1bbdcb76e2cb">
<label>11</label>
<p>
Pierre Bourdieu (1993): Eine störende und verstörende Wissenschaft, in: Ders.,
<italic>Soziologische Fragen</italic>
. Frankfurt a. M., S. 19–35.
</p>
</fn>
<fn id="b4c629b5-572f-42b9-aac9-8e9d9d2d5ec3">
<label>12</label>
<p>
Pierre Bourdieu (2002): Für eine engagierte Wissenschaft, in:
<italic>Le Monde diplomatique</italic>
, 15.02.2002, https://monde-diplomatique.de/artikel/!1125558 (Zugriff am 11.07.2024).
</p>
</fn>
<fn id="f38da47f-511b-46d9-bba3-a00626fa3d35">
<label>13</label>
<p>
Oskar Negt (2016):
<italic>Soziologische Phantasie und exemplarisches Lernen. Zur Theorie und Praxis der Arbeiterbildung</italic>
(Schriften, Bd. 2), Göttingen.
</p>
</fn>
<fn id="da64bde7-d062-40c0-91c4-11ff243c3c4a">
<label>14</label>
<p> Beide Zitate ebd., S. 88.</p>
</fn>
<fn id="a8705768-f56a-426d-bdc2-5138ba8c5ad4">
<label>15</label>
<p>
Siehe weiterführend die Darstellung wichtiger Wegmarken der Forschungsdiskussion in Tobias Neuburger und Christian Hinrichs (2023):
<italic>Mechanismen des institutionellen Antiziganismus. Kommunale Praktiken und EU-Binnenmigration am Beispiel einer westdeutschen Großstadt</italic>
, Wiesbaden, S. 11 ff.
</p>
</fn>
<fn id="fb9175ed-44cd-49a4-8ae4-16a75fe3c52f">
<label>16</label>
<p>
Siehe Tommie Shelby (2016):
<italic>Dark Ghettos. Injustice, Dissent, and Reform</italic>
, Cambridge (MA), S. 25 f.
</p>
</fn>
<fn id="a9a01700-f1bf-40f3-a3f6-136e04568bbd">
<label>17</label>
<p> Ebd.</p>
</fn>
<fn id="aeab1ff1-6172-4329-9693-a1064bfd42ea">
<label>18</label>
<p>
Joe R. Feagin und Clairece Booher Feagin (1978):
<italic>Discrimination American Style. Institutional Racism and Sexism</italic>
, New Jersey, S. 32 f.
</p>
</fn>
<fn id="ae9dc5bc-dcba-4e7d-8586-93673e16d90a">
<label>19</label>
<p>
Bereits an diesen beiden Beispielen wird deutlich, dass es sich bei den Formen des direkten und indirekten institutionellen Rassismus um Idealtypen – d.h. analytisch-begrifflichen Hilfsmitteln zur Beschreibung von Ausschnitten der sozialen Wirklichkeit – handelt, die wohl kaum in voller begrifflicher „Reinheit“ auftreten. Das wird gerade am Beispiel des
<italic>racial profiling</italic>
deutlich: Tatsächlich dürfte diese polizeiliche Praxis oftmals eine Form des direkten institutionellen Rassismus darstellen. Zugleich kann sie aber eine Form des indirekten institutionellen Rassismus annehmen, insofern sie mit rassifizierten Ungleichheitsstrukturen aus anderen gesellschaftlichen Bereichen (wie bspw. dem Aufenthaltsrecht und dem damit verknüpften Zugang zum Arbeitsmarkt oder sozialräumlicher Segregation) interagiert.
</p>
</fn>
<fn id="d0825d53-9f7f-4d35-93c5-7433a9e32851">
<label>20</label>
<p>
Wolfram Stender (2023):
<italic>Rassismuskritik. Eine Einführung</italic>
, Stuttgart, S. 123.
</p>
</fn>
<fn id="adf257e8-4caa-49a1-acae-190167fa2d56">
<label>21</label>
<p> Siehe auch die Argumentation bei Robert Miles (1989): Racism, London, S. 84 f.</p>
</fn>
<fn id="ab1276a8-67df-4978-842f-2049caad6cba">
<label>22</label>
<p>
Anthony Giddens (1979):
<italic>Central Problems in Social Theory. Action, Structure and Contradiction in Social Analysis</italic>
, Berkeley, insbes. S. 69 ff.
</p>
</fn>
<fn id="a0e0ed63-9b7e-4dd6-9614-1e27dd2c52d0">
<label>23</label>
<p>
Niklas Luhmann (2021):
<italic>Die</italic>
<italic>Grenzen der Verwaltung</italic>
, Berlin, S. 62.
</p>
</fn>
<fn id="a7a0b744-f768-455e-8e2b-1a3ef0d80163">
<label>24</label>
<p> Ebd., S. 63.</p>
</fn>
<fn id="a9f18f51-dfbc-4c40-a22e-a3ab9a855dcd">
<label>25</label>
<p> Ebd.</p>
</fn>
<fn id="bf10f593-e251-41bc-8422-0805ac98f534">
<label>26</label>
<p> Ebd., S. 64.</p>
</fn>
<fn id="a2b29bac-6dfe-4cd1-b095-8da3801480d9">
<label>27</label>
<p>
Dieses Fallbeispiel ist entnommen aus Andrej Stephan (2011): „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“ – BKA-Kriminalpolitik zwischen beständigen Konzepten, politischer Reform und „Sprachregelungen“, in: Ders., Immanuel Baumann, Herbert Reinke und Patrick Wegner,
<italic>Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik</italic>
, Köln, S. 247–322, hier S. 272 f.
</p>
</fn>
<fn id="cf9e8f8e-b752-4611-9864-6921b6a9ecab">
<label>28</label>
<p> Richtlinien für den kriminalpolizeilichen Meldedienst – Fassung vom 27.01.1965, zit. n. Stephan (2011), S. 272.</p>
</fn>
<fn id="bf05f9da-fad1-4e88-9854-b66f2ed6d4bd">
<label>29</label>
<p>
Alle Zitate Philomena Essed (1992): Multikulturalismus und kultureller Rassismus in den Niederlanden, in: Institut für Migrations- und Rassismusforschung (Hg.),
<italic>Rassismus und Migration in Europa</italic>
, Hamburg, S. 373–387, hier S. 375.
</p>
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